Der für Homecare-Unternehmen und Hilfsmittelversorger unmittelbar relevanteste Einschnitt: In den Jahren 2027 und 2028 gilt ein vorübergehender Abschlag von 3 Prozent auf Vertragspreise. Es wird zudem eine neue Hilfsmittel-Festbetragsregelung eingeführt.
Auf alle neu beginnenden Hilfsmittelversorgungen soll ab dem 1. Januar 2027 ein pauschaler Abschlag von drei Prozent auf die Vertragspreise erhoben werden. Eine Versorgung gilt dabei als begonnen, sobald der Leistungserbringer nach Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen mit der auf die konkrete versicherte Person bezogenen Versorgungstätigkeit begonnen hat.
Aus Sicht des Verbands der Ersatzkassen besteht dabei die Gefahr, dass es bis zum Inkrafttreten des prozentualen Abschlags zu massiven Vergütungsforderungen durch die Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen kommen könnte. Für Leistungserbringer bedeutet das: Der Zeitraum zwischen Beschluss und Inkrafttreten ist nicht nur politisch relevant, sondern auch vertragsrechtlich.
Der 3-Prozent-Abschlag ist nur ein Teil des Gesamtpakets. Jährliche Vergütungsanstiege in sämtlichen Leistungsbereichen sowie im Verwaltungsbereich werden zukünftig auf die tatsächlichen Kostensteigerungen im jeweiligen Bereich oder auf die Grundlohnrate begrenzt, wobei jeweils der niedrigere Wert maßgeblich ist. In den Jahren 2027 bis 2029 gilt ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt.
Betroffen sind laut Regierungsentwurf neben Hilfsmittelherstellern und Homecare-Versorgern unter anderem Heilmittelerbringer, Hebammen, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, Rettungsdienste, Krankentransportunternehmen sowie Unternehmen der medizinischen Behandlungspflege. Auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen.
Darüber hinaus werden laut Gesetzentwurf mehrere Sondervergütungen im ambulanten Bereich abgeschafft: die TSVG-Zuschläge für Terminservicestellen, offene Sprechstunden, psychotherapeutische Kurzzeittherapie und Organspendeberatung sowie die ePA-Erstbefüllungsvergütung und die versorgungsbezogenen Heilmittelpauschalen für die Blankoverordnung.
Die Kritik aus der Versorgungslandschaft ist deutlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Gesetzentwurf scharf abgelehnt: Die Kürzungen beträfen überwiegend die Versorgung — vor allem in den Praxen der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten — und gefährdeten damit unmittelbar die Patientenversorgung. Das Sparpaket werde zu weniger Terminen und Leistungen für Patienten führen.
Für Homecare-Unternehmen ist diese Kritik mehr als ein politisches Signal. Sie beschreibt eine Versorgungsrealität, die auf das gesamte ambulante System durchschlägt: Weniger Ressourcen im ambulanten Bereich bedeuten mehr Druck auf alle, die dort Leistungen erbringen — mit direkten Konsequenzen für Personalplanung, Prozesseffizienz und wirtschaftliche Tragfähigkeit.