GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) 2026: Was auf Homecare-Unternehmen und Leistungserbringer zukommt

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) beschlossen. Die geplanten Einschnitte treffen die gesamte ambulante Versorgungskette — und damit auch Homecare-Unternehmen, Hilfsmittelversorger und Leistungserbringer in der respiratorischen Medizintechnik direkt. Rebecca Hesselbach gibt einen Überblick über das, was Unternehmen in dieser Branche jetzt kennen und einplanen müssen.
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz 2026: Was Homecare-Unternehmen und Leistungserbringer jetzt wissen müssen

Warum dieses Gesetz kommt — der finanzielle Hintergrund

Die gesetzliche Krankenversicherung steht unter erheblichem finanziellem Druck. Das Kernziel des BStabG ist die dauerhafte Stabilisierung der GKV-Beitragssätze ab dem Jahr 2027. Ohne Gegenmaßnahmen würde der Gesamtbeitragssatz bis 2030 auf bis zu 19,3 Prozent ansteigen. Jetpack
Der Zeitplan ist eng: Referentenentwurf am 16. April 2026, Verbändeanhörung am 20. April 2026, Verabschiedung des Kabinettsentwurfs am 29. April 2026. Das Inkrafttreten ist nach der Verkündung geplant, weitere Teile treten zum 1. Januar 2027 und zum 1. Januar 2028 in Kraft. Ministerin Warken hat sich dabei einen strengen Zeitplan gesetzt: Noch vor der Sommerpause 2026 soll das BStabG Bundestag und Bundesrat abschließend passieren.
Wichtig: Solange der Bundestag das BStabG nicht verabschiedet hat, gilt der 3-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittelversorgungen nicht als geltendes Recht. Das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen; die erste Lesung im Bundestag ist nach bisherigem Stand für Juni 2026 geplant. Dennoch sollten Unternehmen die Planungen jetzt kennen — der Zeitplan lässt wenig Spielraum. 

Der 3-Prozent-Abschlag auf Hilfsmittel-Vertragspreise

Der für Homecare-Unternehmen und Hilfsmittelversorger unmittelbar relevanteste Einschnitt: In den Jahren 2027 und 2028 gilt ein vorübergehender Abschlag von 3 Prozent auf Vertragspreise. Es wird zudem eine neue Hilfsmittel-Festbetragsregelung eingeführt.
Auf alle neu beginnenden Hilfsmittelversorgungen soll ab dem 1. Januar 2027 ein pauschaler Abschlag von drei Prozent auf die Vertragspreise erhoben werden. Eine Versorgung gilt dabei als begonnen, sobald der Leistungserbringer nach Vorliegen der leistungsrechtlichen Voraussetzungen mit der auf die konkrete versicherte Person bezogenen Versorgungstätigkeit begonnen hat. 
Aus Sicht des Verbands der Ersatzkassen besteht dabei die Gefahr, dass es bis zum Inkrafttreten des prozentualen Abschlags zu massiven Vergütungsforderungen durch die Leistungserbringer gegenüber den Krankenkassen kommen könnte. Für Leistungserbringer bedeutet das: Der Zeitraum zwischen Beschluss und Inkrafttreten ist nicht nur politisch relevant, sondern auch vertragsrechtlich. 

Weitere Einschränkungen — wer noch betroffen ist

Der 3-Prozent-Abschlag ist nur ein Teil des Gesamtpakets. Jährliche Vergütungsanstiege in sämtlichen Leistungsbereichen sowie im Verwaltungsbereich werden zukünftig auf die tatsächlichen Kostensteigerungen im jeweiligen Bereich oder auf die Grundlohnrate begrenzt, wobei jeweils der niedrigere Wert maßgeblich ist. In den Jahren 2027 bis 2029 gilt ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt. 
Betroffen sind laut Regierungsentwurf neben Hilfsmittelherstellern und Homecare-Versorgern unter anderem Heilmittelerbringer, Hebammen, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen, Rettungsdienste, Krankentransportunternehmen sowie Unternehmen der medizinischen Behandlungspflege. Auch die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen nicht stärker steigen als die beitragspflichtigen Einnahmen.
Darüber hinaus werden laut Gesetzentwurf mehrere Sondervergütungen im ambulanten Bereich abgeschafft: die TSVG-Zuschläge für Terminservicestellen, offene Sprechstunden, psychotherapeutische Kurzzeittherapie und Organspendeberatung sowie die ePA-Erstbefüllungsvergütung und die versorgungsbezogenen Heilmittelpauschalen für die Blankoverordnung.

Was Kritiker sagen — und warum das für Unternehmen relevant ist

Die Kritik aus der Versorgungslandschaft ist deutlich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Gesetzentwurf scharf abgelehnt: Die Kürzungen beträfen überwiegend die Versorgung — vor allem in den Praxen der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten — und gefährdeten damit unmittelbar die Patientenversorgung. Das Sparpaket werde zu weniger Terminen und Leistungen für Patienten führen.
Für Homecare-Unternehmen ist diese Kritik mehr als ein politisches Signal. Sie beschreibt eine Versorgungsrealität, die auf das gesamte ambulante System durchschlägt: Weniger Ressourcen im ambulanten Bereich bedeuten mehr Druck auf alle, die dort Leistungen erbringen — mit direkten Konsequenzen für Personalplanung, Prozesseffizienz und wirtschaftliche Tragfähigkeit.

Meine Markteinschätzung — was das langfristig bedeutet

Das Folgende ist meine persönliche Einschätzung als Personalvermittlerin mit über acht Jahren Erfahrung in Homecare und respiratorischer Medizintechnik — keine Rechts- oder Unternehmensberatung, sondern der Blick einer Branchenkennerin auf das, was ich täglich beobachte.
Der wichtigste Trend im Homecare-Markt ist die Ambulantisierung des Gesundheitswesens — eine Entwicklung, die getrieben wird vom demografischen Wandel, dem medizinischen Fortschritt und dem Kostendruck der Krankenkassen. Das Gesundheitssystem in Deutschland ist seit Jahren politisch und strukturell auf genau diese Ambulantisierung ausgerichtet. Mit der Ambulantisierung wandelt sich die Struktur der medizinischen Leistungserbringung grundlegend — Homecare-Fachkräfte, Therapeuten und Pflegeexperten ergänzen die ärztliche Versorgung zunehmend, besonders bei chronisch erkrankten und postoperativ versorgten Patienten.
Gleichzeitig schneidet ein Gesetz wie das BStabG genau dort, wo diese Versorgung stattfindet: bei den Leistungserbringern, die täglich die ambulante Versorgung sicherstellen. Das ist ein struktureller Widerspruch, der sich nicht auflöst, indem man Vergütungen kürzt.
Was ich in meiner täglichen Arbeit beobachte, deckt sich mit dem, was Marktanalysen seit Jahren zeigen: Der Homecare-Markt befindet sich in einem kontinuierlichen Konzentrations- und Optimierungsprozess. Der Kostendruck auf Fall- und Hilfsmittelpauschalen steigt durch Ausschreibungen und Einzelverträge. Ein weiterer pauschaler Abschlag von drei Prozent auf ohnehin bereits unter Druck stehende Vertragspreise beschleunigt diesen Prozess.
Meine Einschätzung: Es gibt im Wesentlichen zwei Szenarien für die kommenden Jahre. Entweder kaufen größere Unternehmen und Konzerne kleinere regionale Leistungserbringer auf — und konsolidieren damit Versorgungsgebiete, die bisher von inhabergeführten Betrieben mit tiefer regionaler Verwurzelung betreut wurden. Oder kleinere Anbieter überleben die wirtschaftliche Enge schlicht nicht und verschwinden vom Markt.
Beide Szenarien haben unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität — in einer Branche, die auf Nähe, Kontinuität und Vertrauen angewiesen ist. Was das für ein Gesundheitssystem bedeutet, das seit Jahren auf Ambulantisierung setzt und gleichzeitig die wirtschaftliche Grundlage der ambulanten Versorger schwächt, bleibt eine offene und dringende Frage. Eine Antwort darauf hat die Politik bislang nicht gegeben.

Rebecca Hesselbach ist Gründerin von Hesselbach Personalvermittlung & Coaching sowie Entwicklerin des Personalfundament-Systems und seit über acht Jahren auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften in Homecare und respiratorischer Medizintechnik in Deutschland spezialisiert. Sie beobachtet Marktentwicklungen in dieser Branche aus nächster Nähe.


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Quellen: Bundesgesundheitsministerium (BMG), Kabinettsbeschluss 29.04.2026 | AOK Presse und Politik, Gesetzessteckbrief BStabG | Haufe Arbeits- und Sozialrecht | vdek Stellungnahme zum BStabG-Referentenentwurf | KBV Stellungnahme zum BStabG | gegen-hartz.de | Summary Seven Healthcare Consulting | aristo-group.com

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